Wartung, Generalinspektion und Service
Als Betreiber einer Abwasseranlage (z.B. Öl/Benzinabscheider) leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz der Umwelt.
Um eine dauerhafte Funktionssicherheit Ihrer Anlage zu gewähren, ist es notwendig in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifiziertes Fachpersonal Wartungen durchzuführen.
Als Fachbetrieb nach §19 WHG und Sachverständige für Abscheidetechnik, sind wir ihr kompetenter Partner für Wartung und Service Ihrer Abwasseranlage.
Inbetriebnahme / Einweisung
Inbetriebnahme der Abscheideranlage inkl. Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls mit anschließender Einweisung des Bedienungspersonals.
Qualitätsmaßstab Wartung / Reparatur / Prüfung
Durch regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Abwasseranlage gewährleisten wir Ihnen eine einwandfreie Funktion und schützen Sie vor bösen Überraschungen. Durch die Betreuung von Andreas Germann und seinem Team der Klaus Germann Umweltschutz GmbH bieten wir Ihnen die Sicherheit und gewährleisten Ihnen einen störungsfreien Betrieb Ihrer Abwasseranlage. Auf Wunsch schulen wir auch Ihre Mitarbeiter und liefern das Equipment für eine sichere Eigenkontrolle.
Kostensenkung durch regelmäßige Wartung
Ein Wartungsvertrag mit uns bietet Ihnen folgende Vorteile:
Hohe Betriebssicherheit
Kostensenkung durch bedarfsgerechte Entsorgung
Vermeidung von Störfällen
Betrieb der Anlage gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Erfüllung gesetzlicher Auflagen
Alternativ zur Wartung bieten wir Ihnen einen umfassenden Service zur Lösung Ihrer abwassertechnischen Probleme.
Bestandsaufnahme / Datenerfassung
Zur ordnungsgemäßen Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage ist es erforderlich, sämtliche technische Daten der Abwasseranlage zu prüfen und im Betriebstagebuch einzupflegen.
Wartung
Durch unser Fachpersonal wird Ihre Abwasseranlage halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen gewartet. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:
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Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist, und auf Beschädigung. Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich. |
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Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich
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Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht
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Störungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
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Service und Reparatur
Um einen reibungslosen Betrieb der Abwasseranlage zu gewährleisten, kann es notwendig werden, Verbrauchsmaterial zu liefern bzw. zu ersetzen und defekte Teile auszutauschen. Der Einsatz von Originalersatzteilen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Beprobung / Analytik
Auf Wunsch und zum Schutze der Umwelt entnehmen wir eine Probe des Abwassers und erstellen Ihnen eine Abwasseranalyse.
Generalinspektion (Überprüfung)
Vor Inbetriebnahme und danach in regelmässigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen gemäß DIN1999 Teil 100 auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw. erfasst werden:
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Angaben über den Ort der Prüfung, den Betreiber der Anlage unter Angabe der Bestandsdaten, den Auftraggeber, den Prüfer und der zuständigen Behörde.
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Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den Schachtaufbauten (Überhöhung / Warnanlage)
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Baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
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Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtung, falls vorhanden
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Tarierung der selbsttätigen Verschlußeinrichtung.
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Vollständigkeit und Plausibilität derAufzeichnung im Betriebstagebuch.
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Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abscheiderinhalte
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Vorhandensein und Vollständigkeit der erforderlichen Zulassungen und Unterlagen
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tatsächlicher Abwasseranfall
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Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage in Bezug auf den Abwasseranfall
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Betriebstagebuch
Jeder Betreiber einer Abscheideranlage ist verpflichtet zur Führung eines Betriebstagebuches.